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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand

1.1 Alphapersonaltraining verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen

der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu

beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings und

Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich

in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht

sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung

entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.

Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich

vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem

Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele

werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten

abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem

obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Alphapersonaltraining möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Alphapersonaltraining steht seinem Klienten außerhalb

der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und

20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und

Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur

Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige

Erreichbarkeit von Alphapersonaltraining.

4. Haftung

4.1 Alphapersonaltraining schließt gegenüber dem

Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht

auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung

auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten

zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der

vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Alphapersonaltraining haftet nicht über die Erbringung

ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige

Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des

Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern

oder anderen von Alphapersonaltraining vermittelten

Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene

Verantwortung. Alphapersonaltraining übernimmt keine

Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von

diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Alphapersonaltraining um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen

des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und

Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten

können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von

und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt gemäß der jeweils

gültigen Preisliste.

5.2 Der Klient erhält von Alphapersonaltraining eine

schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 8

Tagen zu zahlen ist.

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Alphapersonaltraining behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und

verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend,

mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder

Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder,

Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten,

o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert

werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten

des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen

(z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.)

in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife

vereinbart.

6.4 Kauft Alphapersonaltraining im Auftrag des Klienten

Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur

vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum

von Alphapersonaltraining.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens

 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls

wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit

in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund

unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich

bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls

Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben.

Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich

einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach

vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifi -

zierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Alphapersonaltraining können keine Ersatzansprüche geltend

gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden

gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

.9. Sonstige Vereinbarungen

9.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen

zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern

diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten

Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

9.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität

und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte

oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen

Ruf und Prestige beeinträchtigen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,

sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt

auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

10.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam

oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen

oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine

geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende

rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

10.3 Als Gerichtsstand wird Wiesbaden vereinbart. Es gilt das Recht

der Bundesrepublik Deutschland.

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