Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsgegenstand
1.1 Alphapersonaltraining verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen
der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu
beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings und
Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich
in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht
sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung
entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.
Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich
vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem
Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele
werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten
abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem
obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Alphapersonaltraining möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1 Alphapersonaltraining steht seinem Klienten außerhalb
der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und
20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und
Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur
Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige
Erreichbarkeit von Alphapersonaltraining.
4. Haftung
4.1 Alphapersonaltraining schließt gegenüber dem
Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten
zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der
vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Alphapersonaltraining haftet nicht über die Erbringung
ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige
Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des
Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern
oder anderen von Alphapersonaltraining vermittelten
Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene
Verantwortung. Alphapersonaltraining übernimmt keine
Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von
diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Alphapersonaltraining um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen
des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und
Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten
können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von
und zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt gemäß der jeweils
gültigen Preisliste.
5.2 Der Klient erhält von Alphapersonaltraining eine
schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 8
Tagen zu zahlen ist.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Alphapersonaltraining behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und
verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend,
mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
6. Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder
Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder,
Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten,
o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert
werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten
des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen
(z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.)
in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife
vereinbart.
6.4 Kauft Alphapersonaltraining im Auftrag des Klienten
Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur
vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum
von Alphapersonaltraining.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens
6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls
wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit
in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund
unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich
bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls
Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben.
Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich
einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach
vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifi -
zierter Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Alphapersonaltraining können keine Ersatzansprüche geltend
gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden
gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
.9. Sonstige Vereinbarungen
9.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen
zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern
diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten
Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität
und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte
oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen
Ruf und Prestige beeinträchtigen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt
auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
10.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam
oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine
geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende
rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
10.3 Als Gerichtsstand wird Wiesbaden vereinbart. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.